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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen rund um Ihre Strahlentherapie in unserer Praxis

Information zu COVID-19

Für Patienten und Besucher von Arztpraxen gibt es keine FFP2-Maskenpflicht mehr. Zu Ihrem eigenen Schutz empfehlen wir Ihnen in unseren Praxen eine Maske zu tragen.

Allgemein

Im Gegensatz zu Chemotherapie ist die Strahlentherapie eine lokale Therapie, die bei bösartigen Erkrankungen direkt auf das Tumorgewebe oder Bereiche mit möglichem Tumorbefall gerichtet wird.

Die Bestrahlung erfolgt mit hochenergetischen Röntgenstrahlen oder Elektronen, die Veränderungen am genetischen Material von Tumorzellen hervorrufen. Damit werden die Tumorzellen irreparabel beschädigt und damit inaktiviert.
Bei der Behandlung von gutartigen Erkrankungen werden sog. „Entzündungsmediatoren“, d.h. Stoffe die eine Entzündung im Gewebe unterhalten, verdrängt.

Die Kosten für eine Strahlentherapie werden sowohl von den gesetzlichen, als auch von den privaten Krankenkassen übernommen.

Die Fahrten zu einer Strahlentherapie, z.B. per Taxi, werden nach Antrag von den Krankenkassen ganz oder anteilig übernommen. Bitte sprechen Sie hierzu im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse. Unser Praxisteam unterstützt Sie dabei gerne.

Organisatorisch

Die Anmeldung zum Arztgespräch können Sie selbst telefonisch machen oder Ihr zuweisender Arzt (Hausarzt, behandelnder Arzt im Krankenhaus) übernimmt dies für Sie.

Das Erstgespräch mit dem Arzt dauert ca. eine Stunde. Bei gutartigen Erkrankungen sollten Sie ca. eine halbe Stunde Zeit mitbringen.

Sehr gerne dürfen Sie zum Gespräch oder zum Bestrahlungstermin eine Vertrauensperson mitbringen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Bei Kassenpatienten: Ihren Überweisungsschein
  • Ihre Versichertenkarte
  • Ihren Arztbrief mit der aktuellen Diagnose, aktuellen Beschwerden und bisher erfolgten Therapien
  • Ihre Operationsberichte
  • Ihre histologischen Befunde
  • eine Aufstellung über Ihre regelmäßig eingenommenen Medikamente
  • Bildgebung auf CD (z.B. Röntgenaufnahmen, Szintigraphie, CT, MRT, PET-CT) mit schriftlichem Befund
  • Berichte bereits erfolgter strahlentherapeutischer Behandlungen
  • Ihren Nachsorgekalender (falls vorhanden)

Generell gilt: Wenn Sie sich nicht sicher sind, bringen Sie gerne alle Unterlagen mit, die Ihnen vorliegen.

In der Regel haben Sie in unseren Praxen kaum Wartezeiten und wir können sehr kurzfristig einen Termin mit Ihnen vereinbaren.

Ihre Behandlung kann beginnen, sofern alle erforderlichen Unterlagen komplett vorliegen und die Planung Ihrer Therapie erfolgt ist.

Eine Krebserkrankung bringt zahlreiche Beeinträchtigungen mit sich. Damit Sie zumindest in sozialer Hinsicht keine Nachteile befürchten müssen, haben Sie das Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis. Dieser bietet Ihnen geldwerte Vorteile wie steuerliche Vergünstigungen, einen verbesserten Kündigungsschutz, mehr Urlaub sowie einen teilweisen Ausgleich der durch die Erkrankung verursachten finanziellen Belastung.

Wir beraten Sie gern in unserer Praxis rund um das wichtige Thema Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und die damit verbundenen sozialdienstlichen Fragen. Auf Wunsch leisten wir als besonderen Service auch Hilfe bei der Antragstellung.

Behandlung

In der Regel findet die erste Bestrahlung am späten Nachmittag/frühen Abend statt, wenn in unserer Praxis ein wenig Ruhe eingekehrt ist, um die Übereinstimmung mit Ihrem individuellen Bestrahlungsplan in Ruhe und exakt zu überprüfen.

Bei der ersten Bestrahlung ist immer ein Arzt oder eine Ärztin anwesend, die alle Abläufe und Ihr Befinden überwacht und für Ihre Fragen zur Seite steht.

Die erste Bestrahlung dauert etwa doppelt so lang wie die weiteren Bestrahlungen, da Ihr behandelnder Arzt noch einmal alle Abläufe überprüft. Bei der ersten Bestrahlung sollten Sie also maximal 20 Minuten Zeit mitbringen.

Die Dauer Ihrer Behandlung ist abhängig vom Bestrahlungsareal und davon, wie aufwendig die Bestrahlungstechnik ist. All diese Fragen klären wir mit Ihnen gemeinsam im ersten Gespräch vor der eigentlichen Behandlung.

Die Anzahl der Bestrahlungstermine hängt vom Bestrahlungsareal und von der Art des Tumorgewebes ab. Diese Fragen klären wir gemeinsam mit Ihnen im Erstgespräch.

Den Termin für Ihre erste Bestrahlung vereinbaren Sie mit Ihrem behandelnden Arzt. Alle weiteren Termine können Sie mit unseren MTRAs direkt nach Ihrer ersten Bestrahlungssitzung für die laufende Woche und dann immer freitags von Woche zu Woche vereinbaren.

Unsere MTRAs sind sehr bedacht, dass auch das Organisatorische zu Ihrer Zufriedenheit abläuft. Wir versuchen, auf Ihre Terminwünsche einzugehen.

Bitte waschen Sie die Markierungen nicht ab. Diese dienen zur exakten Positionierung vor jeder einzelnen Bestrahlungssitzung. Falls die Markierung doch einmal abgegangen oder nicht mehr gut sichtbar sein sollten, werden Sie vor der weiteren Bestrahlung erneut angezeichnet.

Natürlich kann es bei einer Strahlentherapie zu Nebenwirkungen kommen. Diese sind abhängig von der zu bestrahlendenden Region. Ihr Arzt klärt Sie im Erstgespräch ausführlich darüber auf. In der Regel werden „Schäden“ an gesunden Zellen jedoch vom Körper wieder repariert.

Ja. Ein entsprechendes Informationsblatt erhalten Sie beim Erstgespräch. Tägliches Duschen ist zu empfehlen.

Wenn Sie sich gut fühlen, dürfen Sie Sport treiben. Jedoch sollten Sie Überanstrengung/Überlastung vermeiden. Eine regelmäßige Bewegung im Freien ist in jedem Fall zu empfehlen.

Eine Strahlentherapie ist in der Regel nicht mit Haarausfall verbunden. Bei einer Bestrahlung im Kopfbereich kann dies jedoch temporär möglich sein. Ihr behandelnder Arzt wird Sie zu allen Fragen im Erstgespräch aufklären.

Multivitaminpräparate sind unbedenklich. Hochdosiert sollte auf Vitamin A, E und C verzichtet werden. Wenn Sie hier unsicher sind, fragen Sie bitte Ihren behandelnden Arzt.

Informieren Sie sich über die Strahlentherapie bei Brustkrebs.

Informieren Sie sich über die Strahlentherapie bei Prostatakrebs.

Nach der Strahlentherapie

In vielen Fällen kann eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit während der Strahlentherapie notwendig sein, um Ihrem Körper Zeit zur Erholung zu geben und die Nebenwirkungen zu bewältigen. Die Strahlenbehandlung kann eine körperlich und emotional belastende Erfahrung sein, und es ist wichtig, dass Sie Ihrem Körper die notwendige Zeit und Ruhe geben, um sich zu erholen. Eine Krankschreibung kann Ihnen helfen, sich vollständig auf Ihre Genesung und die Behandlung zu konzentrieren, ohne zusätzlichen Stress oder Belastung durch berufliche Verpflichtungen.

Besprechen Sie Ihre individuelle Situation mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin. Sie können am besten einschätzen, wie die Strahlenbehandlung Ihre Arbeitsfähigkeit beeinflussen kann und ob eine Krankschreibung erforderlich ist. Sie können Ihnen auch Ratschläge zur Symptomkontrolle und zur Bewältigung von Nebenwirkungen geben. In manchen Fällen kann es auch hilfreich sein, die Situation mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Dies ermöglicht Ihrem Arbeitgeber, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Sie zu unterstützen und Ihnen die notwendige Zeit zur Erholung zu gewähren.

Die akuten Nebenwirkungen einer Strahlentherapie klingen meist zwei bis sechs Wochen nach Therapieende wieder ab. Nach Abschluss der Strahlentherapie können die akuten Nachwirkungen unter Umständen auch noch einige Tage zunehmen, insbesondere Hautreaktionen. Wie stark Nebenwirkungen auftreten, ist individuell sehr verschieden und hängt hauptsächlich davon ab, welche Körperregion mit welcher Dosis bestrahlt wurde.

Die Bestrahlung, z.B. in Bezug auf Tumorverkleinerungen oder auch Schmerzlinderung, wirkt noch längere Zeit nach und erreicht oft erst mehrere Wochen nach Beendigung der Therapie ihre höchste Effektivität. Bei gutartigen Bestrahlungen kann es durchaus zwei bis drei Monate dauern, bis die Schmerzen ganz abgeklungen sind, und bei Prostatabehandlungen bis zu einem Jahr, bis der PSA-Wert maximal abgefallen ist. Auch Spätnebenwirkungen können noch längere Zeit nach der Strahlentherapie auftreten, beispielweise Fibrosierungen (Narbenbildung), sind aber bei modernen Therapieverfahren sehr selten.

Nein.

Nein.

Abhängig von der Hautreaktion nach Ende der Strahlentherapie können Sie früher oder später wieder Ihren Freizeitaktivitäten nachgehen. Dies wird im Abschlussgespräch gemeinsam mit Ihnen besprochen.

Direkte Sonneneinstrahlung sollte - abhängig davon, wie lange eine Strahlentherapie zurückliegt und wie die akuten Hautreaktionen sind - vermieden werden. Eine Bedeckung, z.B. mit einem Baumwolltuch, ist sinnvoll. Wann Sie wieder uneingeschränkt in die Sonne gehen können, bespricht Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen.

In der Regel dauert die Erholung nach der Strahlentherapie nur wenige Wochen. Nebenwirkungen sind oft schon nach zwei, meist aber nach vier bis sechs Wochen abgeklungen. Es ist allerdings möglich, dass Nebenwirkungen sogar erst eine Woche bis zehn Tage nach Ende der Therapie ihren Höchststand erreichen können. Wie schnell Sie sich nach Abschluss einer Strahlentherapie erholen, hängt letztlich immer von individuellen Faktoren wie Konstitution, Bestrahlungsdosis und bestrahlter Körperregion ab.

AHB und REHA

Die persönliche und individuelle Beratung ist uns besonders wichtig und findet vor Ort durch unsere Mitarbeiter statt. Sie erhalten Empfehlungen für die Auswahl einer passenden REHA-Klinik und überlassen uns die Terminierung. Zudem erhalten Sie Infomaterial der ausgewählten Kurkliniken und können sich so in Ruhe ein eigenes Bild machen. Gerne unterstützen wir Sie auch beim Ausfüllen der relevanten Formulare.

In der Regel muss eine AHB innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Strahlentherapie erfolgen. Sie ist grundsätzlich für die Regeneration nach einer abgeschlossenen Therapie vorgesehen und kann 3 - 4 Wochen dauern. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen AHB kann die REHA innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Strahlentherapie beantragt werden. Die Dauer beträgt hier ebenfalls 3 - 4 Wochen. Lassen Sie sich dazu gerne persönlich beraten, da individuelle Faktoren zu Abweichungen und Ausnahmen führen können.

Die Kosten einer AHB und einer REHA werden in der Regel von Ihrer Rentenversicherung, unter Umständen auch von Ihrer Krankenversicherung getragen. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch vor Ort.

Die Organisation übernehmen die Damen an der Anmeldung. Derjenige Arzt, der das Erstgespräch mit Ihnen geführt hat, füllt den ärztlichen Teil des Antrages aus.